Um die weiter unten stehenden Menldungen inhaltlich richtig verstehen zu koennen, muss vorher folgendes bewußt gemacht werden:

das Wort Fehlgeburt hat 3 unterscheidliche Bedeutungen:
1. Aus Sicht der Laien werden mit dem Begriff "Fehlgeburt" ausnahmslos alle Kinder gemeint, die waehrend ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, ohne dass ihr Kind jemals - versicherungstechnisch gesehen - lebend das Krankenhaus verlassen hat. Aus medizinischer Sicht: Das Kind starb vor Ausstellung seiner Sozialversicherungsnummer. Diese wird automatisch durch den Staat als Folge einer Geburtsurkunde ausgestellt. Aus Medizinischer Sicht, sind Kinder, welche waehrend ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach sterben jene Kinder gemeint, welche vor Ausstellung ihrer Sozialversicherungsnummer sterben. Klinikinter haben diese Kinder keine eigene Krankenakte. Die Krankengeschichte des Kindes ist Bestandteil der muetterlichen Krankenakte, welche die Mutter 30 Jahre lang ein sehen kann, indem Kopien kostenpflicht anzufordern Sinn macht.

Mutter ist per Gesetzliche Definition jene Frau, die das Kind ausgetragen hat. Dabei muss es nicht ihre Eizelle sein. Vater ist per Gesetz jener Mann, der das Kind gezeugt hat. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Vaterschaftstest so frueh als moeglich machen lassen!
2. Aus Sicht der Medizin handelt es sich bei Fehlgeburten um Kinder, die durch die Mutter geboren wurden, ohne das es zu einem chirugischen = Medizinischen Eingriff durch einen Arzt kam.
3. Aus Sicht des Bestattungsrechtes gibt es Leibesfruechte (im Mutterleib verstorben) und Leichen (ausserhalb des Mutterleibes verstorben). Aus Gruenden der unterscheidlichen Dokumentation am Standesamt werden Leibesfruechte unterteilt in unter 500 Gramm (Fehlgeburt) und ueber 500 Gramm (Totgeburt) mit weitreichenden Unterschieden bei Begraebnissen z.B. im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes: Fehlgeburten werden seit 6.12.2000 kremiert, Totgeburten und außerhalb des Mutterleibes verstorbener Kinder koennen bis zu einer Koerpergroesse von 110 cm in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof - von Sozialamt finanziert - beerdigt werden. Die Angehörigen muessen dazu mit jenem Arzt reden, dem sie ihr verstorbenes Kind anvertraut haben. Er veranlasst anschließend den Auftrag zur Beerdigung im offizillen Auftrag der MA 15 (Wiener Gesundheitsamt). Nachteil: Den Eltern kann nach Ablauf der Mindestruhezeit kein Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes angeboten werden!

 

Was selten gesagt wird: Auch Eltern koennen ein einfaches Begraebnis bei einem Bestatter Ihrer Wahl in Auftrag geben. Dabei muessen sie nicht das billigste Angebot nehmen, aber ortueblich der unteren Preisklasse entsprechend. Zum Thema gemacht werden Sarg, Ueberfuehrung (von der Klinik zur Aufbahrungshalle/ Krematorium), Friedhof (große Preisunterschiede!), Grab, Grab oeffnen und schließen, Aufbahrung, Verabschiedung (Sonderposten: Musik aus der Konserve oder Live, Religioese Bestattung?), Begraebnis, Totenbild, Zeitungsanonce, Blumen für aus den Sarg, Blumen fuer auf das frische Grab (Bukett, Kranz), Blumen fuer das Grab (Wiese, Efeu, Gaensebluemchen, Maigloeckchen ec.)  Ausgaben fuer den Friedhofsgaertner waehrend der Mindestruhezeit, einfache Grabtafel - nicht aber Gedenksteine aus Stein. Ist ein Grabstein vorhanden wo nur der Name eingraviert werden muss, kann die Ausgabe dem Sozialamt gegenueber bekannt gemacht werden. Am Grabstein darf stehen, was Angehoerige ansagen. Was am Grabstein steht, muss nicht mit dem Inhalt des Grabes uebereinstimmen! Einzelposten werden durch das Sozialamt nicht ersetzt! Inhaltlich wirklich an alle Ausgaben in Verbindung mit der Auftragserteilung des Begraebnisses denken!

Oesterreich: Der Bestatter kann dieses Begraebnis mit dem zustaendigen Sozialamt gegenverrechen (Wien MA 40), weil vorrangig der Verstorbene selbst seine Begraebnisausgaben zu zahlen hat. Das Sozialamt finanziert vor und meldet nach gesetzlichen Vorgaben seine Ausgaben dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht gibt einem Notar den Auftrag, sich darum zu kuemmern, ob es ein verwertbares Erbe für die staatlich getaetigten Ausgaben gibt. Waerend der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder werden mit der Sozialversicherungsnummer der Mutter registriert, Das heißt: wenn die Mutter stirbt, wird mit dem Erbe, was die Mutter hinterlassen hat, geschaut, ob die Ausgaben fuer das Begraebnis des Kindes und der inzwischen verstorbene Mutter dafur Geld hinterlassen hat. Hat sie das Nicht, werden die aktuellen Einnahmesituationen der erwachsenen Angehoerigen angeschaut. Diese Kontrolle bezieht sich nur auf Erwachsene nahe Verwandte.

 

Leider gibt es Aerzte wie jener von www.gynmed.at, der vom (beerdigungswuerdigen) Kind spricht, nachdem dieses Kind außerhalb des Mutterleibes nach Ausstellung der Geburtsurkunde starb. (Siehe seine mail: "Kind" erst nachdem ihm eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde und er wollte für sein Museum keinen Foetensarg wie sie in Kliniken den Angehoerigen angeboten werden zur Versorgung von still geborenen Kindern.)

DDr. Christian Fiala berichtet auf seiner Webseite http://abtreibung.at/  im Jahr 2009 über die Abtreibungslage in Oesterreich, dass jaehrlich zwischen 35.000 - 45.000 Schwangerschaft mehrheitlich in Wien abgebrochen werden, bevor das Ungeborene den 6. Schwangerschaftsmonat erreicht hat. Zwillinge und Drillinge dazuzaehlen, denn er zaehlt nur den Geburtsvorgang an sich, also den Abbruch einer Schwangerschaft! 

Dazu kommen noch jene Fehlgeburten, welche aus anderen Gruenden im Mutterleib starben bevor Sie die 500 Gramm Marke erreicht haben. Mehr bzw. meine Gedanken dazu hier.

Gesund angelegte Kinder erreichen diese 500 Gramm - Marke im Laufe des 6. Schwangerschaftsmonat. Fehlerhaft oder behindert angelegte Kinder sind meistens kleiner als auch leichter, sodass es vorkommen kann, das Mutter und Kind sich bereits im 7. oder gar 8. Schwangerschaftsmonat sich befinden koennen.

Beim still = tot geborenen Kindern gehoert - neben den Kind - auch die Nabelschnur, der Mutterkuchen und das aufgefangene Fruchtwasser mit zum Kind.Alles zusammen kann in den Sarg!

Eine Geburt gilt als beendet, wenn der letzte zum Kind gehoerende Bestandteil den Mutterleib verlassen hat. Der Ort wo das geschieht, ist der Geburtsort ihres Kindes. Dabei ist es unerheblich ob ihr Kind still = tot oder lebend den Mutterleib verlassen hat.

 Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes wurden in der Feuerhalle Wien Simmering kremiert und in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof gebettet: 2000: 38 Fehlgeburten, 2001: 166 Fehlgeburten, 2002: 229 Fehlgeburten, 2003: 214 Fehlgeburten, 2004: 189 Fehlgeburten, 2005: 245 Fehlgeburten, 2006: 205 Fehlgeburten, bis 2007 wurden Fehlgeburten in Lainz /Hietzing, im Wiener AKH und in der Gerichtsmedizin Sensengasse sowie in der Feuerhalle Wien Simmering gesammelt. Weil die Gerichtsmedizin in 1010 Wien, Sensengasse geschlossen wurde, ist seit September 2007 zu einer neuen Organisation der Transporte der Fehlgeburten gekommen, wenn diese im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt werden sollen: Diese Fehlgeburten werden durch die Bestattungs Wien zur Feuerhalle Wien mitgenommen. Nur mehr in der Feuerhalle Wien Simmering steht der einfache große Feuersarg zur Aufnahme von Fehlgeburten, klarer Weise in der Definition lt. Bestattungsrecht. Mit 20 - 30 Gehlgeburten ist der Feuersarg voll und es wird kremiert. Da es aus Kostengruenden an Kuehlung mangelt, wird in heißen Sommertagen nicht gewartet, bis der Sarg voll ist. Durch die aenderung der Zulieferung kam es zum rueckgang der zugefuehrten Fehlgeburten: 2007: 96 Fehlgeburten, 2008: 236 Fehlgeburten, 2009: 215 Fehlgeburten, 2010: 237 Fehlgeburten . Weitere Angaben finden Sie unter http://fehlgeburten-wien.sternenkind.info 

Natuerlich werden Fehlgeburten nicht nur in der Gruppe 35b im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes zur letzten Ruhe gebettet, nachdem Angehoerige mit dem Arzt ihres Vertrauens darueber gesprochen haben. Es gibt sicher viele Fehlgeburten, die im Auftrag der Angehoerigen außerhalb der Gruppe 35b, vielleicht sogar außerhalb von Wien beerdigt wurden, obwohl die Kinder in Wien waehrend ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz nach ihrer Geburt starben. Doch diese Zahlen sind geschaetzt gleich hoch oder doppelt so hoch wie im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b beerdigte waehrend ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern!

Als Rechnung praesentiert: 35.000 - 45.000 Schwangerschaftsabbrueche pro Jahr mehrheitlich in Wien plus Zwillinge/ Drillinge = ca. 50.000. Dazu kommen Kinder, welche aus anderen Gruenden waehrend ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. Abzueglich der Fehlgeburten, die einem oben erwaehnten Begraebnis/ kremierung zugefuehrt werden, ob im Auftrag der Angehoerigen oder im Auftrag des zustaendigen Gesundheitsamtes zur letzten Ruhe gebettet, ist dabei unerheblich. Die in Wien berufstaetigen Aerzte werden gegenueber den Angehoerigen um Aufklaerung gebeten: wohin entschwinden jaehrlich ca 50.000 Fehlgeburten? Ueberlegen Sie daher vor dem medizinischen Eingriff gut, welchem Arzt Sie Ihr Kind anvertrauen!

Vielleicht haben besagte Aerzte aber in Wirklichkeit Angst, eine weitere Einnahmequelle zu verlieren: Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHAEFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. fuer Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benoetigt werden usw. Leseproben und ergaenzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Koerper als Ware ".

Leibesfruechte in Strassenbelag oder Laermschutzwaende gehoer(t)en - in Deutschland nachgewiesen - auch dazu, neben dem, was ich persoenlich 1976 erlebt habe: Verbrennung meiner Fehlgeburt in der Muellverbrennungsanlage Linz Asten - ohne, dass ich diesem letzten Weg meines verstorbenen Kindes zugetimmt habe oder vorher darueber in Kenntnis gesetzt wurde. 30 Jahre spaeter hat mein Vater sich dafuer bei mir entschuldigt, das er damals einen Schwangerschaftsabbruch und kein Begraebnis mir und meiner Tochter angetan hat. Zu seiner Entschuldigung gehoerte auch, das er sich bei mir dafuer entschuldigte, damals kein Begraebnis in Auftrag gegeben zu haben. Er entschuldigte sich bei mir auch dafuer, das er seinem Freund dem Arzt Dr. Fegerl vertraut hatte, das ein Kind Ende der 16. Schwangerschaftswochen nur ein Zellhaufen sei. Mein Vater entschuldigte sich bei mir 30 Jahre spaeter auch dafuer, das er seiner Frau, meiner Mutter, einer ausgebildeten Dipl. Kinderkrankenschwester vertraut hatte, das der Abbruch einer Schwangerschaft genauso leicht zu verdauen seit wie die Entnahme eines entzuendeten Blinddarms.

 

Fr. 27.8. 2010 krone Angst vor Strahlung - Nukleare Fracht entpuppt sich als Spitalsmuell

Aufregung um einen "Nuklear - Transport" aus Griechenland, der durch das Burgenland, Oesterreich rollte: Da es sich laut Kennzeichnung um uranhaeltige Fracht handeln sollte, schrillen bei der Polizei die Alarmglocken. Strahlgefahr wurde befuerchtet. Nach der Kontrolle konnte jedoch Entwarnung gegeben werden: Die Ladung war irrtuemlich falsch deklariert worden. Im Anhaenger befand sich lediglich harmloser Sondermuell aus Spitaelern.

 

 

Zellen von toten Kindern fuer Parkinsonpatienten

 

Juni 2003: Vier Millionen Menschen leiden an Parkinson (Schuettellaehmung).

 

Neurologen der Uniklinik Dresden wollen die Krankheit, die meist zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr zu Tage kommt, mit Zelltransplatationen behandeln.

Dafuer verwenden sie Dopamin produzierende Zellen aus der Netzhaut von während oder kurz nach der Geburt verstorbener Kinder.

 

 

Stammzellenforschung ueber Nabelschnurblut

 

Die moderne Medizin macht rasante Fortschritte. Neue Forschungsergebnisse erwecken die Hoffnung, dass fuer die zurzeit noch unheilbaren Krankheiten z.B. Diabetes, Alzheimer oder Schlaganfall - bald aussichtsreiche Therapiechancen bestehen.

Eine Schluesselstellung bei der Erforschung neuer Medikamente und Behandlungsmoeglichkeiten nimmt heute die Stammzellforschung ein, denn aus Stammzellen entwickeln sich alle Zellen des Koerpers, z.B. Muskeln-, Nerven- oder Knochenzellen. Stammzellen helfen, wenn der Koerper durch Krankheit oder Verletzung in Gefahr ist. Stammzellen koennen heute in KrebspatienteInnen transplantiert werden, um deren durch eine Chemotherapie zerstoertes Knochenmark zu reparieren und zu ergaenzen.

Wie werden Stammzellen gewonnen?

Eine ideale Stammzellquelle ist Nabelschnurblut. US  Wissenschaftlern ist es gelungen, Stammzellen aus dem Nabelschnurblut im Labor weiterzuzuechten. So stehen sie in Zukunft immer dann zur Verfuegung, wenn sie gerade benoetigt werden.

Die ideale Vorgehensweise: Nabelschnurblut wird gleich nach der Geburt eingefroren.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter der Tel: 0800 0340000 und unter www.nabelschnurblut.de

Ob mit oder ohne Wissen und Einverstaendniserklaerung der mit dem waehrend seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind in Verbindung stehenden Angehoerigen, vorrangig den Eltern und (Ur-) großeltern  bzw. ob Patienten vor dem Eingriff dahingehend aufgeklaert werden, das Ihnen jetzt Bestandteile eines verstorbenen Kindes zugefuehrt werden, das geht aus der Meldung nicht hervor.

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