Beerdigung und Grab — Orte der Trauer 

Totenkleidung/ Leichenhemden: Totengewänder für Erwachsene www.leichenhemd.com , für die Allerkleinsten: www.rita-schaefer.de
 

Kinderurnen/ -särge: www.das-metier.de , www.duo-urn.nl, www.kinderurnen.nl, www.urnensite.nl, www.urnen.nl, www.keruniek.nl/kinderurnen.php , www.urnikat.eu, www.kindermandjes.nl, www.doodgewonezaak.nl, www.amsterdamuitvaart.nl/page44.htm, www.anskroot.nl , www.thom-saerge-fuer-kinder.de, www.rimann-fulda.de,
www.lausitzer-sarg.de, www.saerge.com, http://cf-ro.com/, www.kartonfritze.de/Foetensarg.html, http://foetensarg.com, http://cf-ro.com/modellinie_foetensaerge.htm, www.bleicher.com , www.sarg-online.de, www.wilhelm-ott.de, www.kindersarg.eu , Trauerpüppchen und Co gefunden bei www.hans-wendel.de , http://bonin-gmbh.com/k_saerge.htm, www.euro-global.net, www.sargundurne.de, http://weidlich-sargfabrikation.de/, Öko-Sarg gefunden auf www.unschwarz.de , Kindersärge bemalen: Projekt Kinderhimmel, www.buergin-thoma.ch , www.kud-sarghandel.de, www.se-a.at ,

Kindergrabsteine/ Kindergrabgestaltung: www.stilvolle-grabsteine.de/index.php/kindergrabsteine

Es betrifft den jährlichen weltweiten Gedenktag still geborener Kinder am 15.10.: ( Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day Schwangerschaft und Kind Loss Remembrance Day) Aus diesem Anlass gibt es Erinnerungsschleifchen für verstorbene Baby´s (Awareness Ribbons) Die rosa-hellblaue Schleife soll an die Baby´s erinnern, die vor, unter oder kurz nach der Geburt zu den Sternen gereist sind. Die Schleifen können über das Internet in den USA, in England oder in Holland bestellt werden, zum Beispiel unter: www.awareness-jewellery.nl

Der Sternenkindernotdienst www.sonnenstrahl.org/Sternenkinder-Notdienst/ berichtet: Das ungeborene Kind erreicht in der Regel zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g. Medizinisch betrachtet als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW) - bestattungsrechtlich spricht man bei still geborenen Kindern in Österreich, Deutschland und der Schweiz von Leibesfrüchten, unabhängig von Todesursache oder Leichengewicht/ Leichenlänge.
Deutschlanwww.kindergrab.de Österreich: lt. Herrn Tichacek von der Wiener Friedhofsverwaltung unterliegen in Österreich alle greifbaren Leichenfrüchte dem Bestattungsrecht/Bestattungspflicht, angefangen von der kleinsten Einheit Mensch: der künstlich befruchteten Eizelle, welche nicht der Mutter/ einer anderen Frau refundiert wurde. Diesem Ansatz folgend halten sich zahlreiche Kliniken/Abtreibungsambulanzen/ Betreiber von Gyn. Praxen in Österreich nicht an die Bestattungspflicht mit dem Kunstgriff: wo vorne Operation drauf steht, kommt hinten Operationsmüll bei heraus - und damit haben die Angehörigen keinen Zugriff auf die Leiche ihres Kindes allein aus der Tatsache heraus, weil Sie in der Klinik einem medizinischen Eingriff zugestimmt haben. Dazu zählen alle Varianten von Schwangerschaftsabbruch, Vorzeitiger Beendigung einer Eileiterschwangerschaft oder Eierstockschwangerschaft oder Bauchhöhlenschwangerschaft, dazu zählen Küretagen, Operation um ungeborenen Kind mit Todesfolge des ungeborenen Kindes, usw. Ausnahmeregelung: wenn in Österreich die Kinderleiche mit Hilfe eines medizinischen Eingriffs den Mutterleib verlassen und über 500 Gramm Leichengewicht hat, kann (muss aber nicht zwingend) das Personenstandsgesetz zu anwendung kommen. Lt. Personenstandsgesetz steht ihrem über 500 Gramm schweren still geborenen Kind ein geschlechtsbezogener Vorname zu ....Die meisten zur Versorgung von still geborenen Kindern oder rund um den Geburtstermin verstorbenen Kindern sind Gesetze auf Bundesländerebene, Personenstandsgesetz als auch Klinikgesetze gelten in Österreich für das gesamte Land. Zunehmen häufiger erbitten/ erzwingen Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges bzw ihr als Organabfall definiertes still geborenes Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten bzw. dem als Organabfall definierten Kinderleichnam gegenüber und bieten von sich aus z.B. eine Sammelbestattung für "Kinderleichen unter 500 Gramm" an. In den meisten - vor allem deutschen - Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen!

Ohne die Mitarbeit und dem Mitdenken von mitfühlenden Freunden geht es nicht: Wichtig ist, daß Eltern Hilfen für die Auftragsvergabe als auch der Gestaltung der Beerdigung erhalten. Nicht selten ist der Tod ihres Kindes der erste Todesfall, den sie im engeren Familienkreis erleben/selbstbestimmt in Auftrag geben müssen, so daß sie über die Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten bei einer Begräbnisfeier über keine Erfahrungswerte verfügen.  Wichtig ist, Ihre als auch seine Eltern/ Großeltern und die Geschwister zu fragen, ob sie an den Vorbereitungen unterstützend mitwirken wollen und/ oder an der Beerdigung teilnehmen möchten.

Als unterstützung wird erlebt: Warmes Essen, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung zu Hause, aber auch Unterstützung bei Behördengängen, Versorgung der überlebenden Geschwisterkinder (diese Abends mit gewohnten Riten ins Bett bringen, Tagsüber Aktivitäten an der frischen Luft anbieten)

Für die Eltern ist es hilfreich, wenn sie in passender Weise darauf hingewiesen werden, wie wichtig ein Grab als Ort der Trauer sein kann. Das stillgeborene Kind sollte möglichst nicht anonym bestattet werden. Viele Eltern verzichten auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht unfreiwillig - mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Kosten. Dabei hat für ein einfaches Begräbnis das zuständige Sozialamt wirtschaftlich aufzukommen, wenn das Einkommen der Familie nicht reicht. Diese Ansage ist grundsätzlich in Deutschland, Österreich, der Schweiz usw. gesetzlich geregelt, aber vielen (österr., deutschen) Sozialämter ist unbekannt, das unter der Rubrik "einmalige Aushilfe" gesetzlich geregelt grundsätzlich auch die Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern zählt.

Erfahrungswerte zeigen auf: das stillgeborene Kind gehört lt Hauptamtlichen Meldezettel der Schwangeren auf jenem Friedhof beerdigt, der ihrem Hauptwohnsitz entspricht, ebenso ist jenes Sozialrefat zuständig, welches auch für die Schwangere zuständig ist.

Die Überstellungen in Heimaterde, um die Wertschätzung, Würdigung, Respekt, Glauben, kulturell bedingten Bedürfnis entsprechend den Verstorbenen zur letzten Ruhe zu betten, ist ein Menschenrecht.

Zu einem einfachen Begräbnis zählen die freie Grab- und Sargwahl, letzteres im unteren (aber nicht untersten) Preisniveau, wenn das zuständige Sozialreferat die Kosten übernehmen soll. Als religöses Beiwerk wurde vom Sozialreferat bezahlt ein Handkreuz (dem verstorbenen Kind in die Hand gegeben), ein Kreuz auf dem Sarg, eine Holzkreuz auf dem Grab. Metalltafel mit den selbstbestimmten Angaben der Eltern. Dazu kommt, das die Grabnutzung nach Ablauf der Mindestruhezeit nachgekauft werden kann.

Wenn Sie auf das Ihnen zustehende Betattungsrecht verzichten, indem sie entweder in der Klinik gebeten werden, eine diesbezügliche Verzichtserklärung zu unterschreiben oder indem sie nicht binnen 5 - 7 Werktagefrist (Steiermark binnen 72 Stunden ab Todeszeitpunkt!) die Bestattung ihres verstorbenen Familienmitgliedes bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben haben, dann wird die Leiche ihres Kindes auf eines der hier für Österreich , Deutschland , Schweiz, Südtirol angeführten Ruhestätten zur letzten Ruhe gebettet.

Das Bedürfnis, den Ort zu kennen an dem das Kind begraben ist, wird von vielen Eltern - oft Jahre/Jahrzehnte nach dem Erlebnis - benannt. Und diejenigen Eltern, deren verstorbenes Kind nicht bestattet wurde, suchen oft viele Jahre später noch nach einem Ort für ihre Trauer oder bringen Ihre Trauerarbeit nicht in Gang/nicht zu Ende, weil Ihnen die Riten von Begräbnis, Abschiednehmen, Grab ec. fehlen.

Einige Beispiele für positive Erfahrungen im Bereich “Orte der Trauer” haben uns Selbstbetroffene gemeldet

  • Eltern in Braunschweig haben im Herbst 1993 eine Gedenkstätte für totgeborene Kinder gestaltet, die sie als einen “Ort zum Trauern und zum Abschiednehmen” sehen.
  • In Augsburg gibt es seit dem 28. September 1994 dank der “Initiative Kindergrab am Augsburger Hermanfriedhof” ein eigenes Grabfeld, das von der katholischen Gesamtkirchengemeinde zur Verfügung gestellt wurde, um die Bestattung von Kindern, die durch Fehlgeburt, Totgeburt oder frühes Sterben in der Neugeborenenzeit ums Leben kommen, zu ermöglichen. Auch wird hier in besonderer Weise auf individuelle Situationen eingegangen.
  • Die Stadt Kempten hat 1996 zwei Grabfelder für totgeborene Kinder bzw. gestorbene Frühgeburten.

Es zeigt sich aber oft, daß frisch verwaiste (Groß-) Eltern in ihrer Situation weder das Wissen um diese  (häufig recht komplizierten) Regelungen haben, noch das sie das Wissen haben, Ihre Trauer in Kraft umzusetzen - um auch für sich und ihre Trauer alle Ihnen zustehenden Bedürfnisse (nach selbstbestimmter Abschiedsfeier, nach selbstbestimmter Sargwahl, nach selbstbestimmter Wahl der letzten Ruhestätte, ec.) einzufordern.

Wir vom Verein Sonnenstrahl begleiten als Selbstbetroffene und Journalistin (eigene Printzeitung!) andere Angehörige stillgeborener Kinder - vorzugsweise in Österreich - und bieten neben rechtlicher Beratung als Selbstbetroffene (nicht rechtsverbindlich, da wir keine ausgebildetend Juristen sind!) auch Unterstützung bei Behördenwegen an.  siehe www.sonnenstrahl.org/Sternenkinder-Notdienst/Oesterreich-Austria/

 

 

auch wichtig: Verbraucherschutzverein für das Friedhofswesen

http://www.aeternitas.de

 

   

 

 

Herstellung von individuellen Kinderurnen aus Keramik:

 Studio Seiser
Mollardg 85a/2
A-1060 Wien

Tel. oRunCMD('call','0',null,0);return skype_tb_stopEvents();" onmouseout="javascript:skype_tb_imgOnOff(this,0,'0',false,16,'');" context="+43(1)9617128">+43(1)9617128

Mail ceraminator@chello.at

Begräbnis eines vor seiner/ihrer Geburt verstorbenen Kindes

 

Der geistliche Gemeindevorstand (G) geht in einem das Begräbnis vorbereitende Gespräch mit beiden oder einem Elternteil auf ihre ganz individuelle Situation und Bedürfnisse ein und klärt mit ihnen die Teile und Reihenfolge der Lieder, Gebete, Texte, Ansprachen ec., welche es während der Trauerfeierlichkeiten geben soll.

  

Die eigentliche Trauerfeier beginnt mit dem Einzug und der Eröffnung:

  

G.: „Liebe Mutter! Lieber Vater! Ich möchte Ihnen versichern, dass Sie heute im Gebet der ganzen Gemeinschaft der Kirchengemeinde begleitet werden, sei es, das die Gemeindeschäflein hier mit uns gemeinsam Feiern oder zu Hause an Sie denken und für Sie beten, denn wir alle fühlen mit Ihnen und wollen Sie ein Stück ihres Lebens begleiten!

 

Oder mit den Worten von Apostel Paulus ausgedrückt:

Wenn ein Glied der Kirchengemeinde leidet, dann leiden alle Glieder mit - und wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle anderen mit ihm." (1. Kor. 12, 26)

 

„So glauben wir – und versuchen auch danach zu leben -, daß alles, was uns im Leben an Freude und Leid widerfährt, von der ganzen Gemeinschaft der Kirche mitgetragen wird.

  

Was bei ihnen mit Freude begonnen hat, findet nun ein leidvolles Ende. Die Hoffnungen, welche sie mit dem Kind verbunden haben, wurden jäh zerstört und werden wir jetzt begraben.

Doch als Christen leben wir in dem Glauben, daß auch (ihre Tochter…, ihr Sohn…) in Gottes Hand gut aufgehoben ist.

Den sterblichen Leib aber, welcher der natürlichen Vergänglichkeit unterworfen ist, bestatten wir im Glauben und Vertrauen an Gott, der die Toten zu Leben erweckt.“

So wollen wir vertrauensvoll rufen: (Der Geistliche wendet sich dem Kreuz bzw dem Sarg zu) Kyrierufe - verschiedene Formen sind möglich.

 

K.: „Herr Jesus Christus, du kennst unser Kreuz, das wir jetzt zu tragen haben. Herr, erbarme Dich unser!“

 

A.: „Herr, erbarme Dich unser!“

 

K.: „Herr Jesus Christus, du kennst den Schmerz, den wir jetzt erleiden müssen. Christus, erbarme Dich unser!“

 

A.: „Christus, erbarme Dich unser!“

 

K.: „Herr Jesus Christus, Du kennst unsere Verlorenheit und unseren Schmerz, in der wir uns befinden. Herr, erbarme Dich unser!“

 

 

Gebet

 

G.: „Herr Jesus Christus, wir bitten dich für diese Tochter…-für diesen Sohn…. Schenke ihm nun eine Wohnung und Heimat bei dir, wo jedes Leid – zu der von Dir vorbestimmten Zeit – in Freude verwandelt wird.“

 

Verkündigung

 

G.: „Jesus Christus, den Gott von den Toten auferweckt hat, schenkt uns Worte ewigen Lebens. So hören wir jetzt das Wort Gottes in der Schriftlesung.“

 

Schriftlesung - Gemäß der elterlichen Wahl

 

Ansprache – sie endet mit der Einladung zum stillen Gebet, z.B. formuliert mit folgenden Worten:

G.: „Mitten in unserem Leid richten wir im stillen Gebet unseren Blick auf Gott, der uns trösten will, der uns Kraft und neue Hoffnung schenken will.“

 

Fürbitten – abschließend die Überleitung zum „Vater unser“, z.B. formuliert mit folgenden Worten:

G.: „Beten wir nun in Gemeinschaft mit der ganzen Kirchengemeinde, wie Jesus uns zu beten gelehrt hat: Vater unser im Himmel….“

 

Abschließend besprengt der Geistliche wortlos den Sarg bzw die Urne mit Weihwasser

 

  

Verabschiedung

 

 

Am Grab – sobald die Trauergemeinde sich am Grab versammelt hat, kann der Geistliche das Grab segnen und dazu folgendes Gebet sprechen:

„Herr, unser Gott, dein sind wir im Leben und im Tod. Wir bitten dich, segne diese Grabstelle und führe dieses Kind, dessen Leib wir hier bestatten, hin zur Auferstehung und zum vollendeten Leben bei dir.“

 

Der Sarg wird in die Tiefe gesenkt, während der Geistliche sagt: "Wir übergeben den sterblichen Leib dieses Kindes der Erde und bitten:

"Heiliger, ewiger Gott, 

du hast uns durch den Tod und die Auferstehung deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, getröstet und gestärkt.

Wende dich uns in Güte zu und bleibe bei uns, bis auch wir den Weg allen Lebens gehen, um ein unvergängliches Leben bei Dir zu haben. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.“

 

A.: „Amen.“

 

Der Geistliche besprengt den Sarg mit Weihwasser, dann streut er Erde auf den Sarg – die Urne – und spricht: „Dein Leib ist der Sterblichkeit unterworfen, deshalb kehrt er zur Erde zurück. Der Herr aber nehme Dich in seine Herrlichkeit auf.“

 

Der Geistliche macht das Kreuzzeichen über dem offenen Grab und spricht: „Im Namen unseres gekreuzigten Herrn Jesus Christus ist Auferstehung und Heil.“

 

Der Geistliche weist mit der Hand zum Sarg – Urne – und spricht: „Der Friede sei mit Dir!“

 

Der Geistliche fordert die Anwesenden auf mit den Worten: „Bekennen wir nun unseren Glauben an Gott, der unseren Herrn Jesus Christus von den Toten auferweckt hat, und von dem wir uns erhoffen, daß er dieses Kind und einst auch uns an seiner Auferstehung teilhaben läßt.“

 

Alle Versammelten Gläubigen sagen Zeugnis ablegend: „Ich glaube an Gott und seinen Sohn Jesus Christus!“

 

(G).: „Zum Schluß unserer Feier empfehlen wir dieses Kind und uns selbst der Mutter unseres Herrn. Gegrüßet seist du, Maria.“

 

Geistliche: „Herr, gib diesem Kind und allen anderen Vorausgegangenen das ewige Leben.“

 

A.: „Und das ewige Licht leuchte ihnen.“

 

Geistlicher: „Laß´sie leben in deinem Frieden.“

 

 

A.: „Amen!“

 

Geistlicher: „Es segne und behüte uns der barmherzige und liebende Gott – der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.“

 

A.: „Amen!“

 

Geistlicher entlässt die Gemeinde mit den Worten:

„Gehet hin in Frieden.“ 

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