Frau Eva Quadbec hat ein Gespräch mit Angela Merkel erlebt und anschließend folgendes geschrieben http://nachrichten.rp-online.de/panorama/bestattung-fuer-sternenkinder-1.2822664

Als in Österreich lebende Mutter von 2 Sternenkindern möchte ich auf das deutsche Problem hinweisen, das es aus Sicht der Medizin bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern gewichtsunabhängig "ein der Frau gehörendes Gewebe" ist! Zur Fehl- oder Totgeburt wird ein während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind erst nachdem die Mutter den diesbezüglichen Antrag gestellt hat (beim behandelnden Arzt die Erfassung ihres Gewebes und die Meldung an das Standesamt (Anzeige einer Fehl- oder Totgeburt) beantragt hat, anschließend beim deutschen Standesamt die Dokumentation als Fehl- oder Totgeburt und daran anschließend das Begräbnis - beginnend mit der Zufürhung zur Totenbeschau - veranlasst hat. Weiterführende Info finden Sie unter http://verwaist-hinterbliebenen-info.beepworld.de/

Wenn die Schwangere vor dem med. Eingriff mit dem behandelnden Arzt spricht, das sie das ihr gehörende Gewebe an die Operation anschließend haben will, nur dann wird der Arzt alles zum Kind gehörende zusammen erfassen und mit dem Namen und der Sozialversicherungsnummer der Mutter kennzeichnen. Doch wer klärt die Frauen vor dem med. Eingriff in bestattungsrechtlicher Sicht auf? Der Arzt fühlt sich - wenn die Geburt via med. Eingriff erfolgen soll (Blutiger med. Eingriff, z.B. Kurretage, unblutiger Eingriff z.B. Verschreibung einer den Abgang auslösenden Pille) dazu nicht verpflichtet. Im Gegenteil: das er das während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind vergleichbar sieht wie ein entzündeter Blinddarm, welchen er der Patientin als Arzt zu entfernen hat, landet während der OP das der Frau entnommene Gewebe in der Fleischbox, "Box für Ethikmüll". Dieser Inhalt muss verbrannt werden. Das kann in einer Müllverbrennungsanlage geschehen - doch da die Kremierung (das verglühen von Leichenteilen) dem Verbrennungsgrundsatz entsprechen würde, sollte eine Gesetzliche Änderung kommen, dem zu folge in Zukunft Ethikmüll immer einem Krematorium zuzuführen ist, denn nur dann kann sichergestellt werden, das alle während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder würdig ihre Weg auf Erden beenden. Das gilt auch für außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen, die keiner Frau zum austragen eingesetzt werden. Dzt. müssen diese laut Gesetz vernichtet (!) statt würdig auf einem Friedhof beerdigt werden!
Meine eigene im Mutterleib verstorbene Tochter Barbara hat 1976 dank eines med. Eingriffes meinen mütterlichen Leib verlassen, wobei dieser Tag als Geburtstag im Bestattungsrecht bezeichnet wird. Weil mich vor dem med. Eingriff keiner auf das mir als Mutter vorrangig zustehende Bestattungsrecht aufgeklärt hat, endete der Erdenweg meiner Tochter in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten, Oberösterreich. Das habe ich für mein Kind nicht gewollt und hätte ich gerne verhindert.

 

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