Wie gehe ich am Besten mit den Erinnerungen an mein vorrausgegangens Kind um - verleugnen oder bewußt wahrnehmen?

Wichtig ist es - egal, ob ihr Kind auf Grund einer Abtreibung oder Fehlgeburt von Ihnen ging - daß die Eltern gefragt werden, welchen Namen sie ihrem Kind gegeben haben. Die Namensgebung symbolisiert die Anerkennung des gestorbenen Kindes als Individuum. Mit dem Aussprechen des Namens kann oft auch der Tod des Kindes als ein Verlust benannt werden. Beim frühen Tod eines Kindes gibt es wenige Gegenstände, die die Eltern an ihr verstorbenes Kind erinnern. Solche Erinnerungsgegenstände können eine große Hilfe für die Eltern sein, um den sonst unsichtbaren Tod des Kindes sichtbar werden zu lassen. In der Klinik könnte viel dazu beigetragen werden, daß die Eltern solche Symbole bekommen. Es kann eine Hilfe sein, Eltern zu fragen, ob sie ein Foto von ihrem Kind haben möchten (bzw. eines zu machen und aufzubewahren - für den Fall, daß Eltern später danach fragen). Es gibt noch andere Erinnerungsstücke, die den Eltern mitgegeben werden können, wie z. B. eine Haarlocke des Kindes, das Namensarmband oder ein Hand- und Fußabdruck.

Kinder mit sichtbaren Behinderungen werden wir folgt den Eltern überreicht bzw Fotographiert: die sichtbar deformierten Körperteile werden abgedeckt durch ein Tuch oder Babykleidung.

Deutschland: Bedauerlich ist bislang bei Totgeburten, daß staatliche Urkunden das Kind ohne Namen lassen, es wird lediglich “Totgeburt männlich / weiblich” in die Urkunde eingetragen.

Das zurzeit geltende deutsche Personenstandsgesetz besagt:

Totgeborene Babys unter 500 g gelten als Fehlgeburten und werden standesamtlich nicht registriert. Totgeborene Babys über 500 g werden ins Sterbebuch eingetragen, erhalten jedoch keine Geburtsurkunde, keine Sterbeurkunde, nur eine Todesbescheinigung. Bis zum 30.06.1998 enthielt diese keine Namensangabe, nur den Vermerk, ob dieses Kind männlich oder weiblich war. Seit dem 01.07.1998 werden auch totgeborenen Kinder ins Geburtsbuch, und auf Antrag der Eltern mit Vornamen, eingetragen (Vgl. Merkblatt von RAin Lehmitz).

Hingewiesen werden soll in hier auch auf die Möglichkeit im Raum der katholischen Kirche, ein zumindest kirchliches offizielles Dokument zu bekommen, das die Existenz und auch den Namen des Kindes festhält und öffentlich würdigt. Ein Eintrag ins Sterbebuch der Pfarrei [beim jeweiligen Jahrgang des Sterbefalls als “Eintrag ohne laufende Nummer”] ist hier ohne Schwierigkeit  - auch noch viel später - möglich: Er kann Grundlage eines offiziellen Auszugs aus dem Sterbebuch sein, der vom Pfarrer mit Siegel und Unterschrift beglaubigt werden kann. (Information v. Msrg. Ludwig Röhrl, Matrikelamt München)

Ergänzend sei erwähnt, was es zu diesem Thema gibt: 

Totengewänder für Kleinsbabys

(Ausweichmöglichkeit für diese Kinder ist häufig Puppenkleidung)

Herstellung von individuellen Kleinstkinderurnen aus Keramik:

Studio Seiser
A - 1060 Wien, Mollardg 85a/2
Tel: 0043 (1) 9617128

E-mail: ceraminator@chello.at

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