Rundschreiben vom 20.1.03 an 1.495 eMail-Empfaenger

 

"hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen" (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht jede Schwangerschaft endet mit einem gesunden Baby. Jaehrlich sterben in der BRD rund 3.500 Kinder in den letzten Wochen und Monaten der Schwangerschaft und werden tot geboren. Da sie mehr als 500 Gramm wiegen sind sie nach §29 des Personenstandsgesetzes eine Person und muessen bestattet werden. Die Eltern haben sich um die Beerdigung ihrer als Totgeburt bezeichneten Kinder zu kuemmern.

Zwischen 200.000 und 300.000 Kinder sterben auf natuerliche Weise jaehrlich in der BRD in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Nach dem Recht sind sie keine Person. Die Zahl der Kinder, die im 4., 5. und 6. und 7. Schwangerschaftsmonat sterben, bis sie die 500-Gramm-Grenze erreicht haben, geht in die Tausende, wenn nicht Zehntausende. Auch sie sind nach geltendem Recht keine Person und haben kein Anrecht auf einen standesamtlich gefuehrten Namen.

In den Bundeslaendern Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein besitzten die Eltern von fehlgeborenen Kindern = weniger als 500 Gramm ein einklagbares Recht, ihre Kinder zu bestatten. In allen uebrigen Bundeslaendern heisst es hierzu im Bestattungsrecht, dass fehlgeborene Kinder "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen"(1) seien.

Was dies bedeutet, wie dies zu erfolgen hat, darueber gibt das Bestattungsrecht keine Auskunft. Die Praxis sieht dies so aus, dass jaehrlich ueber 200.000 fehlgeborene Kinder in den Klinikmuell wandern und mit den in der Chirurgie anfallenden Koerperteilen (Blinddarm, Raucherlunge, Zuckerbein, ...) verbrannt werden.

Will nun ein Elternpaar ihr fehlgeborenes Kind bestatten, so stossen diese immer wieder auf Widerstaende. Zum einen verweigern einzelne Kliniken die Herausgabe des fehlgeborenen Kindes zum Zwecke der Bestattung. Sie haben in 11 Bundeslaendern das Bestattungsrecht auf ihrer Seite, das sie - und nicht die Angehörigen - dafuer Sorge zu tragen haben, dass das fehlgeborene Kind "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigt ist. Schoene deutsche Rechtssprache! Auch verweigern einzelne Friedhoefe die Bestattung von fehlgeborenen Kindern oder die Anwesenheit der verwaisten Eltern bei der Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes.

Als Klinikseelsorger habe ich seit ueber 2 Jahren immer wieder mit diesem Thema zu tun und kenne die Problematik. Ich hatte deswegen mich erkundigt, welche rechtliche Moeglichkeiten verwaiste Eltern besitzten, von der Klinik die Herausgabe ihres fehlgeborenen Kindes zum Zwecke der Bestattung zu erzwingen. Die erhaltene Antwort war ehrlich und ernuechternd zugleich: Die verwaisten Eltern haben einen Musterprozess mit ungewissem Ausgang zu fuehren!

Daher wendete ich mich an die politische Seite und habe dort nachfragen, wie sie diesen Sachverhalt sehen. Als Antwort erhielt ich die Information, dass sie die Krankenhaustraeger bzw. Krankenhaeuser deshalb ueber die bestehende Rechtslage unterrichtet und empfohlen haetten, betroffene Eltern auf die bestattungsrechtliche Situation fuer Tot- und Fehlgeburten aus Sicht der Angehörigen hinzuweisen.

Meldung aus unserem Standesamt: "Unser Standesamt haette auch im Falle einer Totgeburt unter 500 g keine Bedenken, eine Bestattung in einem Kindergrab vorzunehmen, doch sei (unbestaetigten Angaben zu Folge) ein solcher Wunsch bislang noch nicht an das Standesamt herangetragen worden."

Aus dieser Antwort spricht eine heile Welt. Diese gibt es jedoch noch immer nicht in der BRD. Daher habe ich mich dazu entschlossen, in einer Aktion: Allen Menschen ein Grab! allen verwaisten Eltern Stimme zu verleihen, die in den letzen 10 bis 20 Jahren ihr Kind waehrend der Schwangerschaft verloren haben und nicht bestatten konnten. Hierzu habe ich eine Internetseite eingerichtet, ueber die sich die betroffenen Eltern melden koennen. Fuer den Postweg liegen auf der gleichen Internetseite entsprechende PDF-Dokumente, die ausgedruckt werden koennen.

Wer selbst nicht betroffen ist und doch die Aktion unterstuetzen moechte, kann dies durch Eintragung in eine Liste machen (gleiche Internetadresse):

www.kindergrab.de/allegrab/allegrab.php

Weitere Angaben finden hierzu Sie unter:

www.kindergrab.de

Es wuerde mich sehr freuen, wenn Sie mit dafuer Sorge tragen wuerden, dass diese Information ueber die "Aktion: Allen Menschen ein Grab!" weitergegeben wird, damit sie bei den verwaisten Eltern ankommt, damit diese sich mit der Nicht-Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes bei mir melden koennen.

Es kann nicht laenger angehen, dass in der BRD bei Kindern ueber 500 Gramm Bestattungspflicht besteht und bei Kindern unter 500 Gramm die verwaisten Eltern immer wieder um die Moeglichkeit der Beerdigung kaempfen muessen.

Mit freundlichen Gruessen,

Klaus Schaefer

PS: Bei der direkten Verlinkung der "Aktion: Allen Menschen ein Grab!" ist die Internetseite zu verwenden:

www.kindergrab.de/allegrab/allegrab.php

Entsprechende Logos koennen abgerufen werden unter:

www.kindergrab.de/bilder/aktion1.gif

www.kindergrab.de/bilder/aktion2.gif

www.kindergrab.de/bilder/aktion5.gif

www.kindergrab.de/bilder/aktion6.gif

www.kindergrab.de/bilder/aktion7.gif

Ich bin Klinikseelsorger in Karlsruhe. Mehr zu meiner Person finden Sie unter:

www.schaefersac.de

(1)   Zu den Laendern mit dieser Formulierung im Bestattungsrecht gehoeren: Baden-Wuerttemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Andere Laender haben aehnliche Formulierungen. Gleich bleibt die Beseitigung der fehlgeborenen Kinder.

 

Der Wiener Verein Sonnestrahl kämpft für in Österreich anfallenden während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder ganz im Sinne der Aktion allen Menschen ein Grab, u.a. mit der Webseite www.sternenkind.info & www.sonnenstrahl.org .

77 Einträge durch andere Angehörige gibt es in unserem Kondolenzbuch.

 

 

Fuer alle Seiten und Links gilt der gesetzlich geforderte Haftungsausschluss
 

 

Datenschutzerklärung
Kostenlose Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!