Auch wenn Ihnen die Gedanken an eine Beerdigung zunächst Schmerzen bereiten und Sie alles weit von sich schieben möchten, weil es so unerträglich ist, lassen Sie sich Zeit zu spüren, ob Beerdigung und Grabstelle für Sie vielleicht doch eine Bedeutung haben könnten. Manchmal ändern sich die Empfindungen schon innerhalb von Tagen.

Eine Beerdigung ist nicht nur eine schwere Verpflichtung, sondern manchmal auch eine Chance, den Abschied bewusst zu leben und mit den eventuell auftretenden Schuldgefühlen besser zurecht zu kommen. Natürlich wird der Schmerz dabei sehr deutlich spürbar, aber das ist er ohnehin.

Man trauert nicht, weil da ein Grab ist, sondern weil man einen Menschen verloren hat. Viele suchen in ihrer Trauer einen Ort, wo sie hingehen können. Hat Ihr Kind ein Grab, dann wissen Sie, wo es ist.

Häufig merken Eltern erst nach einiger Zeit, dass eine Beerdigung ihres Kindes gut für sie gewesen wäre. In manchen Kliniken findet die Verbrennung bzw der Transport des Organmülls zu Müllverbrennungsanlagen manchmal erst nach einigen Wochen statt. Erkundigen Sie sich, wie lange in Ihrer Klinik gewartet wird. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie sich noch anders entscheiden.


Wenn die Trauer langsam nachlässt, wird auch der Wunsch, zum Grab zu gehen, langsam nachlassen. Und auch der Schmerz wird durch den Anblick des Grabes nicht mehr unbedingt ausgelöst.

Grundsätzlich: Sie können jedes Kind – unabhängig vom Gewicht - bestatten lassen, wenn Sie dies wünschen. Manchmal benötigen Sie bei einer Fehlgeburt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Ordnungsamtes (dies teilt Ihnen die Klinik mit), aber mitunter stellen auch Friedhofsämter diese Bescheinigung aus. Erkundigen Sie sich bitte, bevor Sie sich entmutigen lassen.

Auch nach einer Obduktion ist eine Bestattung möglich, setzen Sie die Klinik / pathologische Abteilung bzw. das obduzierende Institut möglichst umgehend von Ihrem Beerdigungswunsch in Kenntnis.

Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Weise eine Erd- oder Feuerbestattung vorzunehmen.

So gibt es

anonyme Grabfelder - Wiesengräber - Nummerngräber - Kinderreihengräber - Familiengräber

Klären Sie für sich selbst die Vor- und Nachteile jeder Bestattungsform.

Die Bestattung einer Urne kann einige Wochen hinaus gezögert werden, eine Erdbestattung muss innerhalb einer kurzen Frist (3 Tage, in Ausnahmefällen auf Antrag bis zu 6 Tage) erfolgen. Urnenbestattungen sind nicht grundsätzlich günstiger als Erdbestattungen, da zu den Kosten der Urne und des Kremierens auch noch die Kosten für den Sarg hinzukommen.

Einige Krematorien sind inzwischen dazu übergegangen, das Kremieren von fehlgeborenen Kindern kostenlos anzubieten.

Nicht in allen Gemeinden ist es den Angehörigen erlaubt, an einer „stillen Beisetzung" teilzunehmen.

Jede Gemeinde hat eigene Regelungen, erkundigen Sie sich bitte vorab, was auf dem Friedhof Ihrer Wahl möglich ist.

Die Liegefristen sind bei Nummern- und Reihengräbern sehr unterschiedlich, sie können 5 – 25 Jahre betragen.

Familiengräber bestehen im Allgemeinen länger.

Das Nutzungsrecht für Einzel- und Familiengräber kann bei Bedarf verlängert werden.

Auf anonyme Grabfelder darf i.d.R. kein Blumenstrauß, kein Grabstein o.ä. gelegt bzw. gestellt werden.

Es gibt Friedhöfe, die eine Grabstatue aufgestellt haben, die Symbol für alle verstorbenen Kinder sein soll.

Auf die Grabsteine bei Kinderreihengräbern/Einzelgräbern kann der Name des Kindes eingetragen werden, auch wenn dieser offiziell nicht ins Familienbuch eingetragen wurde (fehlgeborene Kinder).

Bei der Öffnung von Familiengräbern ist dies mit den verantwortlichen Familienangehörigen abzuklären, ebenso ist das Friedhofsamt wegen der Öffnung anzusprechen.

Manche Friedhofsämter verweisen in diesem Zusammenhang auf eine bestimmte Ruhezeit, so dass dann auf ein Einzelgrab/Kinderreihengrab zurückgegriffen werden muss.

Zur Bestattung eines totgeborenen Kindes ist grundsätzlich ein Bestattungsunternehmen hinzuzuziehen, fehlgeborene Kinder können Sie selbst bestatten, wenn Sie dies wünschen.

Dabei ist es notwendig, mit dem jeweiligen Friedhofsamt Kontakt aufzunehmen, um den Grabplatz anzumieten bzw. zu kaufen und den Termin für die Beisetzung zu vereinbaren.

Die Preise für Grabstätten richten sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung und sind im gesamten Bundesgebiet unterschiedlich hoch.

Wenn Sie eine kirchliche Betreuung am Grab wünschen, ist dies auch bei ungetauften Kindern möglich. Leider ist dazu jedoch noch nicht jeder Pfarrer bereit.

Und hier noch einige Anregungen, wie Sie den Abschied von Ihrem Kind gestalten können:

Wenn Sie es wünschen, lassen Sie ihr Kind von einem Priester segnen, wenn es nicht mehr getauft werden konnte. Diese Handlung kann Sie in ihrem Gefühl, dass Ihr Kind wertvoll und wichtig ist, bestärken und ihnen Kraft für die kommenden Wochen und Monate der Trauer geben.

Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind selber zu waschen, einzulassen und mit eigenen Kleidern anzuziehen, eventuell auch, es im eigenen Bettzeug einzusargen. Sie können auch den Sarg selbst schreinern und/oder ihn anmalen. Größere Geschwisterkinder können dabei helfen und so einen ganz „eigenen" Sarg herstellen, das tote Geschwisterl wird so mehr zu einem Teil der Familie.

Überlegen Sie, ob sie ihr Kind für einige Zeit in der vertrauten Intimität der eigenen Wohnung haben möchten. Dies ist bei Totgeborenen (Kinder über 500 gr.) jedoch nur mit einem örtlichen Bestatter möglich. Hierbei ist jedoch vom Bestatter eine intensive Begleitung und Beobachtung der Betroffenen sicherzustellen.

Wirken Sie an der Gestaltung der Beerdigung bewußt mit, indem Sie einen besonderen Spruch, ein Lied, eine am Grab vorzutragende kurze Erzählung aussuchen oder individuelle Rituale vollziehen (lassen Sie z.B. Luftballons oder Drachen steigen, zünden Sie viele kleine Teelichte an, die jeder Beerdigungsgast dann am Grab abstellen kann u.ä.).

Sie bekommen so eher das Gefühl, noch etwas für Ihr Kind tun zu können.

Es ist oftmals ein hilfreiches Ritual für Eltern und Geschwister, dem verstorbenen Kind etwas mitzugeben (Grabbeigabe) wie z.B. einen Brief von Mutter, Vater, den Geschwistern oder allen gemeinsam, eine Zeichnung, Kuscheltier - auf 100% Verrottbarkeit achten, wenn sie ein Kuscheltier als Grabbeigabe, also in den Sarg mit hinein legen wollen etc.

Kann die Mutter z.B. nach einer Kaiserschnittentbindung noch nicht längere Zeit stehen, so sollte für eine Sitzmöglichkeit am Grab gesorgt sein.

Lassen Sie sich die Grabrede aushändigen, nicht immer ist man im Moment der Beisetzung in der Lage, den Text voll aufzunehmen. Später kann sie während der langen Trauerphase Trost spenden und ist außerdem ein Stück Erinnerung an das Kind.

Vielleicht beziehen Sie bei künftigen Familienfesten in der Kirche das tote Kind (z.B. im Gebet) mit ein. Es vermittelt das Gefühl, dass das Kind trotz alledem zur Familie gehört.

Vielleicht bietet ein Bestatter vor Ort auch Gespräche für Betroffene an. Erkundigen Sie sich danach.

Wir wünschen Ihnen auf Ihrem Weg durch die Trauer um Ihr verlorenes Kind viel Kraft, viel Mut und alles erdenklich Gute für die Zukunft. 

 

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